Die Willkommschatzung von 1498
Im Jahre 1498 verpflichtete der Landtag zu Münster
alle Einwohner des Hochstiftes Münster,
ihrem neuen Bischof Conrad II zur freudigen Begrüßung
eine Willkommschatzung" zu zahlen.
(Mitglieder des Adels und der Geistlichkeit warenselbstverständlich ausgenommen).
Jeder zur Kommunion Zugelassene
(also vom 12. Jahr an)
spendete ein Kopfgeld
in Höhe von 2 Schilling und 6 Pfennigen.
So entstanden in den einzelnen Kirchspielen,
vom jeweiligen Pfarrer (oder seinem Küster)
handgeschrieben,
die ältesten heute noch vorhandenen Steuerlisten.
Dieser lobenswerten Spendierfreudigkeit
und gründlichen Registrierung
wollten auch meine Vorfahren sich nicht entziehen.
In Werne (Stadt und Kirchspiel) zahltender alte Bernt Sypenkotten für sich und seine Magd
und der junge Johann Sypenkotten für sich,
seinen Sohn Goicke und für ein anderes Kind.
Sie wurden dadurch aktenkundigund geschichtlich immer lebendiger ...
aber das ist eine lange Geschichte ...